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sv: sv: sv: sv: sv: kørsel med varebil med autotrailer i Tyskland en søndag (17-01-2017 11:15:11) (svar på
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Paul Sehstedt #27, reg. sjyl (medlem) (
ip-adr: 212.112.148.143)
Sehr geehrter Herr Sehstedt,
es ist zutreffend, dass die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2007 ein sog. Handlungskonzept für Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beschlossen hat, mit dem u.a. Fahrten mit Anhängern zu Sport- und Freizeitzwecken von dem Fahrverbot freigestellt sind. Das Konzept der VMK wurde in Schleswig-Holstein mit Erlass vom 4. März 2008 verbindlich eingeführt (siehe Anlage; vgl. dort Ziff. 1.6). Der Erlass gilt bislang unverändert weiter. Zwar ist eine Überarbeitung des Erlasses in Planung, an der Freistellung von Fahrten mit Anhängern zu Sport- und Freizeitzwecken wird sich aber nichts ändern.
Übrigens hat der Bund kürzlich sogar mitgeteilt, dass eine rechtliche Prüfung unter Berücksichtigung der Begründung für die Einführung der Vorschriften über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ergeben hat, dass der Sinn und Zweck des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes seit jeher nur in der Beschränkung des gewerblichen Güterverkehrs zu sehen war. Vor dem Hintergrund dieser Prüfung und aufgrund vielfacher Anfragen zu dieser Thematik aus dem gesamten Bundesgebiet soll nunmehr eine Klarstellung in der (für die Verkehrsbehörden maßgeblichen) Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erfolgen, mit der eindeutig auf die Freistellung von Fahrten zu Freizeitzwecken hingewiesen werden wird. Spätestens mit dieser Klarstellung in der VwV-StVO sollte es bei Kontrollen keine Probleme mehr geben. Bis dahin können Sie sich gerne auf den o.a. Erlass und das Handlungskonzept der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2007 berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Timo von Schalburg
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
Referat Verkehrspolitik, Verkehrsrecht
Geschäftszeichen VII 438
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24105 Kiel